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Elektronische Patientenakte

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Patientendaten-Schutzgesetz

Gestützt auf das im letzten Jahr (18.9.2020) vom Bundesrat verabschiedete und in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ haben die Krankenkassen zum Jahreswechsel nun damit begonnen, die elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

Inhalt

In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden. Ab dem Jahr 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

Vergütungen

Ärzte sollen eine Vergütung erhalten, wenn sie die Versicherten bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte und der Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte unterstützen. Krankenhäuser sollen hierfür einen Zuschlag erhalten. Auch Apotheker werden dafür vergütet, wenn sie den Versicherten helfen, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu nutzen.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: omius - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Dr. Wolfgang Pößl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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