Wirtschaftsprüfung
Ihr Unternehmen ist nach dem HGB prüfungspflichtig? Wenn ja, herzlichen Glückwunsch! Ihr Unternehmen hat eine beachtliche Größenordnung. Als Wirtschaftsprüfer führen wir gesetzliche aber auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch. Wir bemühen uns hierbei, um eine für Sie möglichst gute Nutzen-, Kosten-Relation. Selbstverständlich haben wir auch unsere berufsständischen Vorgaben zu beachten. Unsere Mandanten schätzen die Einbringungen unserer jahrelangen Erfahrung als Berater.
Was der Jahresabschluss zusätzlich leisten kann? Ob prüfungspflichtige mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen oder nicht prüfungspflichtige Unternehmen – ein vom Spezialisten durchgeführter Jahresabschluss bietet sich für alle an. Durch ihn ist es unseren Experten möglich, all Ihre Chance und Potenziale aufzuspüren. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen! Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Was leistet eine freiwillige Prüfung?
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss von hohem Wert sein. Aber eine intensive Prüfung durch unser Team kann auch ungeahnte Verbesserungspotenziale zum Vorschein bringen.
Jetzt Potenziale entdecken: Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihren Beratungsbedarf mit. Wir machen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot.
Unser Angebot, gerne auch maßgeschneidert
- Unternehmensbewertungen
- Gründungs- und Umgründungsprüfungen
- Sondergutachten
- gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
„Das Geheimnis des Erfolgs liegt in der Zielstrebigkeit.“
Benjamnin Disraeli